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Der Verkauf einer gebrauchten Wohnimmobilie - Mängelhaftung

01März
Der Kauf einer gebrauchten Wohnimmobilie (Haus/Wohnung) bringt teilweise sicherlich Vorzüge. Eigentümer sparen sich die zeitintensive Bauphase und oft befinden sich die Objekte in attraktiven Lagen. Jedoch gibt es bei Kauf einer gebrauchten Immobilie einiges zu beachten. Z. B. die Mängelhaftung!

Immobilienverkäufer sollten beispielsweise beim Notarvertrag große Sorgfalt an den Tag legen. Denn Textpassagen wie z. B. "Gekauft wie gesehen" werden zwar fast immer verwendet, wiegen aber den Verkäufer trotzdem nicht in völliger Sicherheit. Denn  versteckte Mängel, die Ihnen als Verkäufer bekannt sind, die man aber nicht bei einer Besichtigung erkennen kann, müssen Sie dem Käufer mitteilen, sonst machen Sie sich der arglistigen Täuschung schuldig. Das kann zu hohen Schadensersatzforderungen und/oder zur Rückabwicklung des notariellen Kaufvertrages führen.

Deshalb empfehle ich Verkäufern so detailliert wie möglich Auskunft über die eigene Immobilie zu geben und bekannte Mängel offen zu legen.

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