Bauherren haben nach der Bauabnahme i. d. R. eine Frist von 5 Jahren, um Mängelrechte geltend zu machen. Diese sog. Gewährleistungsfrist gibt den Bauherren die Möglichkeit, bei Mängeln, die auf Ausführungs- und/oder Planungsfehler zurückzuführen sind, eine entsprechende Nachbesserung zu fordern.
Etwa [...]
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