Die Erschließung von Baugrundstücken und ihre Kosten
01Februar
Wenn Sie sich ein Baugrundstück kaufen, ist es immer auch ratsam, dass Sie sich über den Erschließungsgrad und die bereits bezahlten bzw. noch fälligen Erschließungskosten bei der zuständigen Kommune erkundigen und im Kaufvertrag auch entsprechende Regelungen getroffen werden.
Normalerweise sind im Kaufpreis die aktuell vorhandene Erschließung samt bisher geleisteter Zahlungen enthalten. Zu den Erschließungsbeiträgen zählen i. d. R. Kosten für Straßen samt Beleuchtung, Gehwege, Kanal, Wasser, Energieversorgungsanschlüsse, Anschlusskosten sowie sonstige umlagefähige Kosten für öffentliche Anlagen.
Aber Vorsicht! Auch wen Sie ein "voll erschlossenes" Grundstück erwerben, ist das für Sie als Käufer noch keine Garantie, dass nicht noch weitere Kosten anfallen, die Sie zu zahlen haben.
Zu klären sind somit:
- Die aktuell vorhandene Erschließung
- Die bereits abgerechneten und die noch zu zahlenden bzw. zu erwartenden Beiträge
- Evtl. geplante bzw. bereits beschlossene Maßnahmen der Kommune zur Erweiterung und/oder Verbesserung der Ver- und Entsorgungsanlagen
- Zusätzliche Herstellungsbeiträge für Ver- und Entsorgungsanlagen, die sich nicht nur nach der Grundstückgröße, sondern auch nach der Geschossfläche einer künftigen Bebauung richten (Hier stellen die Kommunen normalerweise nur einen Beitrag für eine fiktiv angenommene zukünftige Gebäudegröße vorab in Rechnung. Nach Fertigstellung des Bauvorhanbens fallen da in aller Regel zusätzliche Beiträge an!)
Fazit:
Informieren Sie sich vor Kauf eines Baugrundstücks genau bei der zuständigen Kommune und treffen Sie im notariellen Kaufvertrag entsprechende Regelungen zur "Erschließung" unter entsprechender Berücksichtigung des Kaufpreises.