Ein Widerrufsrecht gibt es auch bei Maklerverträgen
05Juli
Verbraucher haben bei Maklerverträgen ein 14-tägiges Widerrufsrecht, wenn diese als Fernabsatzverträge oder außerhalb der Büroräume des Maklers geschlossen wurden. Der Makler muss seinen Kunden über dessen Widerrufsrecht belehren.
Die Widerrufsfrist beginnt mit dem Datum des Vertragsschlusses, jedoch nicht, bevor der Makler dem Verbraucher eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung überlassen hat. Versäumt es der Makler, seinen Kunden korrekt über das Widerrufsrecht zu belehren, verlängert sich die Frist des Widerrufsrechts auf zwölf Monate und 14 Tage - gerechnet vom Tage des Vertragsschlusses.
Der Verbraucher hat die Möglichkeit, den Makler zu beauftragen, dass dieser seine Maklerleistung bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist erbringt. In diesem Fall erlischt sein Widerrufsrecht mit vollständiger Erbringung der Maklerleistung.
Möchte der Verbraucher den Maklervertrag innerhalb der Widerrufsfrist widerrufen, muss er dies dem Makler mitteilen. Eine Begründung ist hierfür nicht erforderlich.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen kleinen Einblick in die Thematik geben.
Herzlichst Ihr
Gerhard Fischermeier
K & F Immobilien e. K.