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Grundsteuerreform

12Mai

Wegen der der Grundsteuerreform müssen Immobilieneigentümer in der Zeit zwischen 1. Juli und 31. Oktober 2022 eine entsprechende Steuererklärung abgeben. Die Finanzämter verlangen Angaben über die Grundstücke und dem darauf befindlichen Gebäuden. Da es je nach Bundesland unterschiedliche Berechnungsmodelle gibt, die angewendet werden, sind mehr oder weniger Informationen gefragt. Die Daten sollen elektronisch (über "Elster") eingereicht werden. Ab 1.1.2025 wird die neue Grundsteuer dann in Kraft treten. 


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Wagnerwirtsgasse 1
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