06Dezember
1. Es wird ein falsches Mietvertragsformular verwendet bzw. falsch ausgefüllt:
Stellen Sie sicher, dass Sie auch die neuesten Mietvertragsformulare nach aktueller Rechtsprechung haben und verwenden Sie beim Ausfüllen keine unzulässigen Klauseln und Formulierungen.
2. Es werden nicht alle Mieter im Mietvertrag aufgeführt:
Hier ist wichtig, dass Sie im Mietvertrag alle Mieter auflisten.
3. Es wird beim Einzug kein Übergabeprotokoll angefertigt:
Ganz wichtig ist bei der Übergabe der Immobilie an den Mieter, dass ein Übergabeprotokoll angefertigt wird (unterschrieben von vermieter und Mieter). In diesem wird der tatsächliche Zustand der zu übergebenden Immobilie festgehalten.
4. Kleinreparaturklausel:
Denken Sie daran, eine korrekte Kleinreparaturenklausel zu vereinbaren.
5. Betriebskosten:
Bringen Sie bei der Umlage der Betriebskosten keine Begriffe durcheinander.
6. Mietkaution:
Beachten Sie die zulässigen Obergrenzen bei der Vereinbarung einer Mietkaution.
7. Mieterhöhungen:
Vergessen Sie nicht, Mieterhöhungsklauseln (z. B. Staffelmiete oder Indesmiete) bei Bedarf zu verwenden.
8. Wohnfläche:
Beachten Sie, dass die Wohnfläche, wenn Sie sie angeben, auch richtig ist.
9. Schönheitsreparaturen:
Bedenken Sie, dass durch Verwendung von falschen Schönheitsreparaturklauseln, Sie in die Schönheitsreparaturen-Falle geraten.
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