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Teilungserklärung – was ist das?

25Januar

Ein Grundstück kann man gemäß Wohnungseigentumsgesetz (WEG) in Miteigentumsanteile (MEA) aufteilen, so dass jeder Miteigentumsanteil am Grundstück mit einem sog. Sondereigentum an einer bestimmten Wohnung (Wohnungseigentum) oder an nicht zu Wohnzwecken bestimmten Räumen (Teileigentum) in einem bestehenden oder erst noch zu bauenden Haus verbunden wird. Das Wohnungseigentum bzw. das Teileigentum müssen in sich abgeschlossen sein. Dazu benötigt man ein Abgeschlossenheitsbescheinigung der Baubehörde.

In einer Teilungserklärung, die gegenüber dem Grundbuchamt abzugeben ist, erfolgt die Aufteilung und Zuordnung der Grundstücksflächen und Gebäudeteile. Es wird Sonder- und Gemeinschaftseigentum begründet und es erfolgt die Festlegung der Miteigentumsanteile. Ebenso können noch zusätzliche Sondernutzungsrechte (z. B. bestimmte Garten- oder Stellplatzflächen) gebildet werden.

 

Herzlichst Ihr

Gerhard Fischermeier

K & F Immobilien e. K.

www.k-und-f-immobilien.de

 


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