Vorlagepflicht Energieausweis
29Januar
Der Energieausweis muss Kauf- und Mietinteressenten auch während der Besichtigung der Immobilie zugänglich gemacht werden. Dieser ist gut sichtbar auszuhängen oder unaufgefordert vorzulegen. Hierauf weist jetzt die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hin.
Die DUH hat bei offenen Wohnungsbesichtigungen festgestellt, dass die Informationspflicht bzgl. des Energieausweises nicht beachtet wurde. Der Energieausweis wurde den Interessenten zwar im Vorfeld bereitgestellt, nicht aber bei den Besichtigungen selbst. Aufgrund dessen ist die Deutsche Umwelthilfe vors Landgericht Berlin gezogen und bekam recht (AZ: LG Berlin 101 O 15/20).
Die DUH hat verstärkte Kontrollen in diesem Bereich angekündigt.
(Quelle: Deutsche Umwelthilfe)
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