Menü

Was ist eine Grunddienstbarkeit?

10März

In Abteilung II eines Grundbuches sind Belastungen des Grundstücks vermerkt. Das kann u. a. eine sogenannte Grunddienstbarkeit sein. Die Grunddienstbarkeit ist die Absicherung eines Rechts an einem Grundstück (man sprich hier auch vom „dienenden Grundstück"), das zu Gunsten des Eigentümers eines anderen Grundstücks (hier spricht man vom "herrschenden Grundstück") eingetragen ist.

Solche Eintragungen sind z. B. Geh- und Fahrtrechte, Ge- bzw. Verbote (z. B. Gewerbebetriebsverbot), Duldungspflichten (z. B. Duldung einer Grenzbebauung) usw.

Eine eingetragene Grunddienstbarkeit kann ohne die Zustimmung de(r)s Berechtigten nicht einfach gelöscht werden und muss folglich von einem Immobilienerwerber (bei Kauf, Schenkung, Erbschaft etc.) übernommen werden. Die Laufzeit einer Grunddienstbarkeit ist normalerweise nicht begrenzt und besteht somit ständig. Außer es ist von vornherein eine zeitliche Begrenzung vereinbart worden oder, wie oben schon erwähnt, der Berechtigte stimmt einer Löschung zu.

Ein Grundstück, das mit einer Grunddienstbarkeit belastet ist, ist i. d. R. gegenüber einem unbelasteten Anwesen beeinträchtigt. Somit ist es bei der Ermittlung des Marktwertes meistens wertmindernd zu berücksichtigen.

Gerne stehe ich Ihnen auch bei weiteren Fragen rund um die Immobilie zur Verfügung.

Herzlichst Ihr

Gerhard Fischermeier

K & F Immobilien e. K. – Ingolstadt

www.k-und-f-immobilien.de

Tel. 0841-93159112 


Zurück zur Übersicht