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Was sind umlegbare Nebenkosten bei Mietverhältnissen über Wohnraum?

10Dezember

Wenn Sie eine Wohnung mieten, müssen Sie in aller Regel neben der monatlichen Nettokaltmiete auch die auf den Mieter umlegbaren Nebenkosten bezahlen. Diese werden meist als monatliche Vorauszahlung zzgl. zur Nettokaltmiete vom Vermieter verlangt. Dieser ist dann verpflichtet, Ihnen einmal im Jahr eine entsprechende ordnungsgemäße Nebenostenabrechnung vorzulegen. Zuviel bezahlte Kosten erhalten Sie dann als Mieter zurück, zu wenig bezahlte müssen Sie Ihrem Vermieter nachbezahlen.

 

Nachfolgend eine Auflistung der wichtigsten umlegbaren Nebenkostenpositionen:

 

·         Grundsteuer

·         Kosten der Wasserversorgung und der Entwässerung

·         Heiz- und Warmwasserkosten

·         Kosten für Aufzüge

·         Kosten der Straßenreinigung und Müllbeseitigung

·         Kosten der Gebäudereinigung

·         Kosten der Gartenpflege

·         Kosten für Gemeinschaftsstrom (z. B. Außenbeleuchtung, Treppenhausbeleuchtung usw.)

·         Kosten für Schornsteinreinigung

·         Kosten für Gebäude- und Haftpflichtversicherung

·         Kosten für Hauswart (soweit diese nicht Instandhaltung etc. betreffen)

·         Kosten für Gemeinschafts-Antennenanlage oder Breitbandverteiler

·         Kosten für den Betrieb der Einrichtungen für Wäschepflege

 

Vorliegende Aufzählung ist nicht vollumfänglich und soll Ihnen nur einen Auszug der wichtigsten umlegbaren Positionen aufzeigen.

 

Gerne stehe ich Ihnen für Fragen zur Verfügung.

 

Herzlichst Ihr

 

Gerhard Fischermeier

K & F Immobilien e. K.

Tel. 0841-93159112

www.k-und-f-immobilien.de

  


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