Quelle: http://lexikon.immobilien-fachwissen.de/index.php?UID=000000003&ATOZ=$&QUERY=SIEHE&OLDKEYWORD=5236&KEYWORDID=4439Mietverhältnisse werden entweder durch Zeitablauf, Kündigung oder Mietaufhebungsvertrag beendigt.• ZeitablaufBeim Wohnungsmietvertrag besteht seit 01.09.2001 keine Möglichkeit mehr, einen sogenannten "einfachen Zeitmietvertrag" zu vereinbaren. Er sah vor, dass dem Mieter das Recht auf Fortsetzung zustand, wenn der [...]
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