Seit dem 01.07.2022 gilt das neue Mietspiegelreformgesetz. Jetzt müssen Städte und Gemeinden ab 50.000 Einwohnern spätestens ab 01.01.2023 einen Mietspiegel erstellen/vorlegen. Dieser gibt durchschnittliche Mieten in einer Stadt/Gemeinde an, abhängig von der Größe, Lage, Ausstattung und Alter der Wohnung. Es [...]
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